§1. Der Teilnehmer meldet sich verbindlich zu den nachstehenden Bedingungen für einen festgelegten Erstzeitraum von Sehen (Seite 1) bei Kayhan Gülmez Omnis Kampfsport Akademie Mannheim an und akzeptiert die Hausordnung
§2. Der Vertrag kann nur zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Vertragsende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, so verlängert sich automatisch jeweils um die Dauer der gewählten Vertragslaufzeit, längstens jedoch um jeweils 12 Monate. Die Teilnahmegebühr ist während der Vertragslaufzeit unabhängig auch ohne Teilnahme am Training zu zahlen.
§3. Die Teilnahmegebühr ist im Voraus am ersten einens jeden Monats zu entrichten. Bei Vertragsabschluss ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 25,00€ fällig. Für den bereits angefangenen Monat wird ein anteiliger Beitrag erhoben. ist der Teilnehmer mit einem oder mehreren Monatsbeiträgen im Verzug, so wird die Gebühr für die gesamte Vertragslaufzeit fällig. Dies gilt auch in Fällen Mangelnder Deckung des Bankkontos. unberechtigtem Widerruf und nicht eingelöster oder zurückgereichter Lastschrift. Omnis Fight Gym ist in diesen Fällen berechtigt, die Bankrücklastschrift - und Mahngebühren mit der nächsten Lastschrift einzuziehen.
§4 Der Teilnehmer oder sein gesetzlicher Vertreter versichert, dass er gesundheitlich in der Lage ist, am Training der Academy teilzunehmen. Er wurde über die Anforderungen, die das Training an den Teilnehmer stellt, in vollem Umfang aufgeklärt. Der Vertrag ruht bei Einberufung zur Bundeswehr für die Dauer der Wehrpflicht, im Falle einer Schwangerschaft bis sechs Wochen nach der Geburt oder durch eine vorübergehende Erkrankung, die durch einen qualifiziertes ärztliches Attest über die vorrausichtlichen Dauer der Krankheit nachzuweisen ist. Nach Ablauf der durch einen Attest nachgewiesen Dauer der Krankheit treten die wechselseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien wieder în kraft. Der Vertrag verlängert sich dann automatisch um die Dauer der Vertragsruhezeit. Bei einer durch qualifiziertes Attest belegten fortdauernden Erkrankung, die die Teilnahme am Training unmöglich macht, kann der Vertrag zum Ende des jeweiligen Monats aufgehoben werden. Das gilt ebenfalls bei einem Umzug von mehr als 20 km von Mannheim, wenn eine polizeiliche Meldebescheinigung vorgelegt wird.
§5 Die Anweisungen des Personals sind zu befolgen. Geräte werden auf eigene Gefahr und Risiko benutzt. Für etwaige Unfälle und deren Folgen übernimmt das Studio keinerlei Haftung. Die Teilnehmer oder ihre Gesetzlicher Vertreter verpflichten sich, für einen eigenen Versicherungsschutz im Haftpflicht- oder Verletzungsunfall vorzusorgen. Vertragswidriges Verhalten des Teilnehmers, dass zur fristlosen Kündigung des Vertrages führt, befreit nicht von der Verpflichtung, die Mitgliedsbeiträge für die gesamte Vertragsdauer zu zahlen.
§6 Die Sportschule ist berechtigt die Trainings- Benutzungs- und Öffnungszeiten jederzeit neu festzulegen. Angebote werden von der Sportschule bestimmt. Ansprüche der Teilnehmers entstehen hieraus nicht. Die Beiträge können einmal jährlich einer Änderung der Angebote angepasst werden. Dies gilt auch bei einer evtl. Erhöhung der Mehrwertsteuer. Anschrift- und Namensänderungen sowie Änderungen der Bank- und Kontoverbindungen sind der Academy umgehend bekannt zu geben. Die Rechte aus diesem Vertrag können nur mit Einverständnis der Academy übertragen werden. der Teilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter bestätigen mit ihre Unterschrift eine Zweitschrift des Vertrages erhalten zu haben und haften für dessen Einhaltung gesamtschuldnerisch.
§7 Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Vertrags Änderungen sind nichtig.
§8 Die Vertragsschließenden vereinbaren, dass Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedürfen und auf die
Einrede der mündlichen Vertragsänderung verzichtet wird. Dies gilt auch für die vorliegende Klausel.
Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die
unwirksame Klausel durch eine Klausel zu ersetzen ist, die dem Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt
§9 Die Mitglieder der Sportschule Omnis Fight Gym verpflichten sich, die im Training erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Alltagsleben nicht bei aggressiven Handlungen einzusetzen. und die Sportschule auch außerhalb der Sportstätte gut zu vertreten, vor allem durch Anstand und Höflichkeit. Bei Zuwiderhandlung, darf der Verein eine Verwarnung aussprechen. Bei Wiederholung hat der Verein die Möglichkeit der fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft. Für Verstöße gegen die Hausordnung gild dies ebenso, auch kann in diesem Fall gegen das Mitglied Hausverbot erteilt werden. Der Vertragszeitraum bleibt davon unberührt, d.h. die Beiträge sind bis zum vereinbarten Vertragsende fällig.
§10 Die Sportschule Omnis Fight Gym ist an Feiertage, Weihnacht/Neujahr und während der Sommerpause je nach Bedarf bis zu maximal 5 Wochen wegen Betriebsurlaub geschlossen. Eine Beitragsrückerstattung hierfür ist ausgeschlossen.
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