Wann und wie kann ich kündigen?
Die Kündigung muss schriftlich vom Vertragspartner erfolgen (per Post, per Fax, eingescannt per Email). Bei einer 12+ und einer 23+ Mitgliedschaft
beträgt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist, d.h. der Zugang der unterschriebenen Kündigung bei uns, ein Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Sollte die Frist nicht eingehalten werden,
so verlängert sich der Vertrag in beiden Fällen um 12 Monate. Bei einer 4+ Mitgliedschaft besteht die vertraglich festgehaltene Kündigungsfrist von vier Wochen. Bei Nichteinhalten der Frist
verlängert sich die Mitgliedschaft um 4 Monate.
Wie erfahre ich, wann ich kündigen muss?
Auf deinem Vertrag ist dein Vertragsbeginn ersichtlich. Du kannst dich aber auch jederzeit schriftlich an unsere Mitgliederverwaltung
wenden.
Telefon: 0172 95 74 979 (Montag – Freitag von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr). Mehr erfährst du in deinem Account in unserer Memberarea.
E-Mail:service@omnis-ma.de
Post: OMNIS Akademie. Seckenheimerstr. 90, 68165 Mannheim
Wie kann ich außerordentlich kündigen?
Eine außerordentliche Kündigung ist nur in besonderen Fällen möglich. Bitte wende dich an unsere Mitgliederverwaltung.
Besteht die Möglichkeit meinen Vertrag auszusetzen?
Beitragspausen sind vertraglich nicht geregelt und werden nur aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht unter bestimmten Voraussetzungen
gewährt. Eine Aussetzung ist erst ab einem Zeitraum von mindestens 3 zusammenhängenden, nicht rückwirkenden, Monaten möglich. Wir benötigen ein offizielles Schreiben von deinem Arbeitgeber/deiner
Universität nebst Flugtickets oder deinem Arzt aus dem der genaue Zeitraum hervorgeht sowie einen von dir unterschriebenen, formlosen Antrag auf Aussetzung. Bitte sende deine Dokumente zur
Prüfung an service@omnis-ma.de
Kann ich aufgrund meiner Schwangerschaft/Risikoschwangerschaft für eine gewisse Zeit pausieren?
Wir benötigen eine Kopie des Mutterpasses oder ein ärztliches Attest, mit dem genauen Entbindungstermin sowie einen schriftlichen und
unterschriebenen Antrag auf Aussetzung. Der Vertrag muss bis dato ungekündigt sein, da er um die ausgesetzte Zeit verlängert wird. Die Aussetzung wird ab dem 01. des Folgemonats bis zu sechs
Monaten nach der Entbindung gewährt.